Seit über 30 Jahren im Dienst für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung
Das Unterstützte Wohnen bietet Assistenz überall dort, wo Menschen mit Beeinträchtigung leben oder wohnen möchten. Die Mitarbeiter*innen, die unterstützen, nennt man „Assistent*innen“. Sie kommen nach Hause und beraten und unterstützen. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf.
100 Menschen bekommen Unterstützung bei den Anforderungen des Alltags, in allen Stadtgebieten in Frankfurt.
Das Unterstützte Wohnen begleitet auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dabei, ihr Recht auf selbstbestimmtes Wohnen umzusetzen.
Für wen ist das Unterstützte Wohnen da?
Für Menschen
- mit körperlicher oder kognitiver Einschränkung oder Lernschwierigkeiten,
- die mindestens 18 Jahre alt oder älter sind,
- die im Stadtgebiet Frankfurt leben oder planen in Frankfurt zu wohnen.
Wie funktioniert das Unterstützte Wohnen?
Bei Interesse gibt es ein Kennenlern-Gespräch mit einer Leitung des Unterstützten Wohnen. Gemeinsam wird die passende Unterstützung besprochen. Die Unterstützung wird individuell geplant. Je nachdem, was Sie brauchen.
Zum Beispiel Beratung und Assistenz bei:
- der Organisation des Haushalts,
- dem selbständigen Umgehen mit Finanzen,
- der beruflichen Orientierung,
- der Teilhabe an Kultur- und Freizeitangeboten,
- dem Umzug von zu Hause in die passende Wohnform.
Das Unterstützte Wohnen hilft beim Aufbau eines persönlichen Unterstützungssystems. Es bietet eine stundenweise Assistenz, die bereits bei den ersten Schritten in die eigene Wohnung unterstützen kann. Bereits bei der Wohnungssuche und dem damit verbundenen „Papierkrieg“ bis hin zur Einrichtung der Wohnung stehen die Assistent*innen der Lebenshilfe zur Seite.
Ausgenommen von der Arbeit sind pflegerische, medizinische und therapeutische Dienstleistungen. Die Assistent*innen helfen aber gerne bei der Suche nach einem passenden ambulanten Pflegedienst.
Über die Anzahl der Betreuungsstunden entscheidet der zuständige Leistungsträger. In der Regel werden wöchentlich von einer bis zu sieben Stunden bewilligt. In Ausnahmefällen auch mehr. Benötigte pflegerische Leistungen können zusätzlich zum Unterstützten Wohnen in Anspruch genommen werden.
Die Kosten der Betreuung werden im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen (oder: Die Kosten für Unterstütztes Wohnen werden in der Regel vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) übernommen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Für Miete und Lebensunterhalt muss der Mieter selbst aufkommen, erhält aber bei Anspruchsberechtigung Leistungen durch die Sozialhilfe.
Die Assistent*innen des Unterstützten Wohnen helfen beim Antrag.