Kosten, Zahlungen und Zuschüsse
Hilfe bei den Kosten
Es gibt verschiedene Zuschüsse, damit du nicht den vollen Preis bezahlen musst.
Für den Grund-Preis gibt es keine Zuschüsse.
Diese Übersicht zeigt, welche Unterstützung möglich ist:
Pflege-Kasse:
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Entlastungs-Betrag (§45b SGB XI)
- Für alle mit Pflegegrad 1 oder höher.
- Du musst keinen Antrag stellen.
- Du musst eine Rechnung einreichen.
- Manche Pflege-Kassen wollen auch eine Teilnahme-Bescheinigung.
- Maximal 131 € pro Monat.
- Den monatlichen Betrag kann man bis zum 30.06. im nächsten Jahr ansparen.
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Verhinderungs-Pflege (§39 SGB XI)
- Für alle mit Pflegegrad 2 oder höher, die von einer Privat-Person gepflegt werden.
- Du musst bei der Pflege-Kasse einen Antrag vor der Reise stellen.
- Du musst eine Rechnung und eine Teilnahme-Bescheinigung einreichen.
- Maximal 1.685 € pro Jahr.
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Entlastungs-Budget
- Kombination aus Verhinderungs-Pflege und Kurz-Zeit-Pflege.
- Es gilt dasselbe wie bei der Verhinderungs-Pflege.
- Maximal 3.539 € pro Jahr.
Eingliederungs-Hilfe:
- Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe.
- Du musst vor der Reise einen Antrag bei deinem zuständigen Träger der Eingliederungs-Hilfe stellen. In Hessen ist das der Landes-Wohlfahrts-Verband (LWV).
- Der LWV entscheidet, ob er die Kosten übernimmt und wie viel übernommen wird.
- Wenn der LWV zustimmt, bekommst du einen Leistungs-Bescheid.
- Darin steht, wie viel Geld bezahlt wird.