Digitale Broschüre

Urlaubsprogramm 2026

Gemeinsam unterwegs und Neues entdecken

Kosten, Zahlungen und Zuschüsse

Hilfe bei den Kosten

Es gibt verschiedene Zuschüsse, damit du nicht den vollen Preis bezahlen musst.
Für den Grund-Preis gibt es keine Zuschüsse.
Diese Übersicht zeigt, welche Unterstützung möglich ist:

Pflege-Kasse:
  • Entlastungs-Betrag (§45b SGB XI)

    • Für alle mit Pflegegrad 1 oder höher.
    • Du musst keinen Antrag stellen.
    • Du musst eine Rechnung einreichen.
    • Manche Pflege-Kassen wollen auch eine Teilnahme-Bescheinigung.
    • Maximal 131 € pro Monat.
    • Den monatlichen Betrag kann man bis zum 30.06. im nächsten Jahr ansparen.
  • Verhinderungs-Pflege (§39 SGB XI)

    • Für alle mit Pflegegrad 2 oder höher, die von einer Privat-Person gepflegt werden.
    • Du musst bei der Pflege-Kasse einen Antrag vor der Reise stellen.
    • Du musst eine Rechnung und eine Teilnahme-Bescheinigung einreichen.
    • Maximal 1.685 € pro Jahr.
  • Entlastungs-Budget

    • Kombination aus Verhinderungs-Pflege und Kurz-Zeit-Pflege.
    • Es gilt dasselbe wie bei der Verhinderungs-Pflege.
    • Maximal 3.539 € pro Jahr.
Eingliederungs-Hilfe:
  • Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Eingliederungs-Hilfe.
  • Du musst vor der Reise einen Antrag bei deinem zuständigen Träger der Eingliederungs-Hilfe stellen. In Hessen ist das der Landes-Wohlfahrts-Verband (LWV).
  • Der LWV entscheidet, ob er die Kosten übernimmt und wie viel übernommen wird.
  • Wenn der LWV zustimmt, bekommst du einen Leistungs-Bescheid.
  • Darin steht, wie viel Geld bezahlt wird.