Teilnahme-Bedingungen
Rücktritt von der Reise
Wenn du nicht mitfahren kannst:
Du kannst jederzeit entscheiden, nicht mit auf die Reise zu fahren.
Du kannst von deinem Vertrag zurücktreten.
Das heißt: Der Vertrag ist nicht mehr gültig.
Dafür musst du uns einen Brief oder eine E-Mail schreiben.
Je nachdem, wann du absagst, fallen unterschiedliche Kosten an:
- bis 2 Monate vor der Reise: 20 % der Reisekosten,
- bis 1 Monat vor der Reise: 30 % der Reisekosten,
- bis 1 Woche vor der Reise: 60 % der Reisekosten,
- ab 1 Woche vor der Reise oder wenn du nicht absagst: volle Reisekosten.
Hinweis:
Wenn wir den Platz weitergeben können
oder die Unterkunft Geld zurückzahlt,
prüfen wir, ob wir dir etwas vom Preis zurückgeben können.
Wenn die Lebenshilfe die Reise absagen muss:
Die Lebenshilfe darf die Fahrt absagen, wenn sich zu wenige Teilnehmende anmelden.
Die Lebenshilfe muss die Fahrt spätestens zwei Wochen vorher absagen.
Du bekommst dann dein Geld zurück.
Die Lebenshilfe darf die Fahrt auch aus anderen wichtigen Gründen absagen:
- Wenn etwas passiert, das nicht geplant war.
Zum Beispiel: Viele Assistenzen werden krank. - Wenn etwas passiert, wofür die Lebenshilfe nichts kann.
Zum Beispiel: Das Hotel ist kaputt. - Oder es gibt ein schlimmes Unwetter am Reiseziel.
Die Lebenshilfe kann hier auch kurz vor der Fahrt absagen.
Änderungen von Unterkunft oder Programm
Die Lebenshilfe kann die Unterkunft, das Reiseprogramm oder den Ablauf ändern, wenn es nötig ist.
Zum Beispiel wenn:
- Die gebuchte Unterkunft ist nicht mehr verfügbar oder es gibt Mängel.
- Wetterbedingungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse machen Änderungen nötig.
Wir informieren dich so früh wie möglich.
Eine Änderung berechtigt nicht automatisch zu Rücktritt oder Erstattung, außer:
- der Preis ändert sich.
- die Reise ist für dich so nicht mehr möglich.