Urlaubsprogramm 2025
Gemeinsam auf Tour
Infos zur Teilnahme
Rücktritt
Rücktritt durch Teilnehmende
Du musst nicht mit auf die Reise fahren.
Du kannst von deinem Vertrag zurücktreten.
Das heißt, der Vertrag ist nicht mehr gültig.
Du musst uns dafür einen Brief oder eine E-Mail schreiben.
Du musst dann nur einen Teil der Kosten bezahlen.
Die Kosten sind unterschiedlich, je nachdem, wann du uns Bescheid sagst:
Bei Rücktritt bis
- zum 56. Tag vor Beginn der Reise musst du 20 Prozent der Reise-Kosten bezahlen. Das sind mindestens 50 Euro.
- vom 55. Tag bis zum 29. Tag vor Beginn der Reise musst du 30 Prozent der Reise-Kosten bezahlen.
- vom 28. Tag bis 9. Tag vor Beginn der Reise musst du 60 Prozent der Reise-Kosten bezahlen.
Bei Rücktritt ab dem 8. Tag vor Beginn der Reise oder wenn du nicht mitfährst ohne uns Bescheid zu sagen, musst du die ganzen Reise-Kosten bezahlen.
Rücktritt durch die Lebenshilfe
Die Lebenshilfe darf die Fahrt absagen, wenn sich zu wenige Teilnehmende anmelden.
Die Lebenshilfe muss die Fahrt spätestens zwei Wochen (14 Tage) vorher absagen.
Du bekommst dann dein Geld zurück.
Die Lebenshilfe darf die Fahrt auch aus anderen wichtigen Gründen absagen:
- Wenn etwas passiert, das nicht geplant war.
Zum Beispiel: Viele Assistent*innen werden krank. - Wenn etwas passiert, wofür die Lebenshilfe nichts kann.
Zum Beispiel: Das Hotel ist kaputt.
Oder es gibt ein schlimmes Unwetter am Reiseziel.
Die Lebenshilfe kann hier auch kurz vor der Fahrt absagen.
Du bekommst dann dein Geld zurück.
Krankheitsfall Teilnehmende
Wenn du auf der Reise krank wirst, dann geht eine Reise-Assistenz mit dir zum Arzt oder ins Krankenhaus.
Der Arzt entscheidet, ob du die Reise abbrechen musst.
Die Reise-Leitung sagt das sofort deinen Angehörigen oder deiner gesetzlichen Betreuung.
Reise-Rücktritts-Versicherung
Wenn du vor der Reise krank wirst, musst du den vollen Preis bezahlen.
Wenn Du eine Reise-Rücktritts-Versicherung hast, bezahlt die Versicherung.
Wir empfehlen wir dir:
Schließe eine Reise-Rücktritts-Versicherung ab.
Reise-Kranken-Versicherung
Für eine Reise in ein anderes Land brauchst du eine Reise-Kranken-Versicherung.
Du kannst diese bei einer Versicherung abschließen.
Gucke dir genau an, was alles versichert ist.
Du musst uns eine Kopie davon zuschicken.
Besonderheiten Flugreise
Bei einer Flugreise können besondere Teilnahme-Bedingungen entstehen.
Zum Beispiel ändern sich die Einreise-Bestimmungen in ein Land.
Oder es gibt bestimmte Impfungen, die man haben muss.
Du erfährst vor der Reise, was du noch machen musst.