Urlaubsprogramm 2025
Gemeinsam auf Tour
Infos zur Teilnahme
Kosten, Zahlungen und Zuschüsse
Kosten für Teilnehmende
In den letzten Jahren sind die Preise für viele Dinge gestiegen:
- Die Unterkünfte kosten mehr Geld.
- Das Benzin ist teurer geworden.
- Die Mitarbeitenden bekommen mehr Gehalt.
Deshalb müssen auch die Kosten für die Reisen ansteigen.
Die Lebenshilfe Frankfurt muss sicher sein, dass sie alle Ausgaben bezahlen kann.
Trotzdem versuchen wir, die Preise so niedrig wie möglich zu halten.
Zahlungen
Du musst deine Rechnung bezahlen.
Du musst erst eine Anzahlung zahlen.
Das ist ein Teil der gesamten Reise-Kosten.
Dafür hast du 4 Wochen Zeit.
Spätestens 4 Wochen vor der Reise musst du den Rest bezahlen.
Wenn du nicht bezahlst:
Du hast keinen Vertrag mehr mit der Lebenshilfe Frankfurt.
Du darfst nicht mit auf die Reise fahren.
Zuschüsse
Es gibt verschiedene Zuschüsse, damit du nicht den vollen Preis bezahlen musst.
Auf der nächsten Seite siehst du, welche Möglichkeiten es dafür gibt.
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Entlastungsbetrag |
Leistungsträger: |
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Pflegekasse |
Voraussetzungen: |
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Pflegegrad 1 bis 5 |
Einsatzgebiete: |
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für Assistenz- und Entlastungsleistungen eines als niederschwellig anerkannten Anbieters |
Leistungshöhe: |
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125 € pro Monat |
Beantragung: |
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ein Leistungsanspruch besteht unmittelbar nach Bewilligung des Pflegegrads zum Antragsdatum |
Besonderheiten: |
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Die monatlichen Leistungsansprüche können angespart werden. Der Restbetrag kann bis 30.06. des Folgejahres übernommen werden. |
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Verhinderungspflege |
Leistungsträger: |
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Pflegekasse |
Voraussetzungen: |
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Pflegegrad 2 bis 5 seit mindestens 6 Monaten |
Einsatzgebiete: |
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als Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson |
Leistungshöhe: |
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max. 1.612 € |
Beantragung: |
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muss jährlich formlos bei der Krankenkasse beantragt werden |
Besonderheiten: |
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stundenweise (bis 8 Std/Tag) und tageweise (ab 8 Std/ Tag) möglich |
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Kurzzeitpflege |
Leistungsträger: |
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Pflegekasse |
Voraussetzungen: |
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Pflegegrad 2 bis 5 |
Einsatzgebiete: |
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für eine (teil-) stationäre Unterbringung zur Entlastung der pflegenden Person |
Leistungshöhe: |
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max. 1.774 € |
Beantragung: |
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formlose Beantragung bei der Krankenkasse vor der Inanspruchnahme und für jedes Angebot |
Besonderheiten: |
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Im Normalfall wird die Kurzzeitpflege nur für Einrichtungen mit einem entsprechenden Versorgungsvertrag von der Pflegekasse gezahlt. Wenn keine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht, wird die Kurzzeitpflege auch bei anderen Einrichtungen und Veranstaltern gewährt. |
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Entlastungsbudget (Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) |
Voraussetzungen: |
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Seit 01.01.2024: für Menschen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 à 3.386 € Ab 01.07.2025: für alle Menschen ab Pflegegrad 2 |
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Eingliederungshilfe |
Leistungsträger: |
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Landeswohlfahrtsverband (LWV) in Hessen |
Voraussetzungen: |
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Kein Pflegegrad notwendig; Einzelfall Entscheidungen |
Einsatzgebiete: |
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für Assistenzleistungen zur selbstbestimmten sozialen Teilhabe |
Leistungshöhe: |
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nach Bedarf |
Beantragung: |
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formlose Beantragung beim zuständigen Eingliederungshilfeträger vor der Reise |
Besonderheiten: |
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Eine Beantragung ist sinnvoll, wenn keine Pflegestufe besteht oder die Ansprüche auf Leistungen der Pflegekasse für das gesamte Jahr voraussichtlich nicht ausreichen. |