Digitale Broschüre

Infos zur Teilnahme

Kosten, Zahlungen und Zuschüsse

Kosten für Teilnehmende

In den letzten Jahren sind die Preise für viele Dinge gestiegen:

  • Die Unterkünfte kosten mehr Geld.
  • Das Benzin ist teurer geworden.
  • Die Mitarbeitenden bekommen mehr Gehalt.

Deshalb müssen auch die Kosten für die Reisen ansteigen.
Die Lebenshilfe Frankfurt muss sicher sein, dass sie alle Ausgaben bezahlen kann.
Trotzdem versuchen wir, die Preise so niedrig wie möglich zu halten.

Zahlungen

Du musst deine Rechnung bezahlen.
Du musst erst eine Anzahlung zahlen.
Das ist ein Teil der gesamten Reise-Kosten.
Dafür hast du 4 Wochen Zeit.
Spätestens 4 Wochen vor der Reise musst du den Rest bezahlen.

Wenn du nicht bezahlst:
Du hast keinen Vertrag mehr mit der Lebenshilfe Frankfurt.
Du darfst nicht mit auf die Reise fahren.

Zuschüsse

Es gibt verschiedene Zuschüsse, damit du nicht den vollen Preis bezahlen musst.
Auf der nächsten Seite siehst du, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

 

 

Entlastungsbetrag

Leistungsträger:

 

Pflegekasse

Voraussetzungen:

 

Pflegegrad 1 bis 5

Einsatzgebiete:

 

für Assistenz- und Entlastungsleistungen eines als niederschwellig anerkannten Anbieters

Leistungshöhe:

 

125 € pro Monat

Beantragung:

 

ein Leistungsanspruch besteht unmittelbar nach Bewilligung des Pflegegrads zum Antragsdatum

Besonderheiten:

 

Die monatlichen Leistungsansprüche können angespart werden.

Der Restbetrag kann bis 30.06. des Folgejahres übernommen werden.

 

 

Verhinderungspflege

Leistungsträger:

 

Pflegekasse

Voraussetzungen:

 

Pflegegrad 2 bis 5 seit mindestens 6 Monaten

Einsatzgebiete:

 

als Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Leistungshöhe:

 

max. 1.612 €

Beantragung:

 

muss jährlich formlos bei der Krankenkasse beantragt werden

Besonderheiten:

 

stundenweise (bis 8 Std/Tag) und tageweise (ab 8 Std/ Tag) möglich

 

 

Kurzzeitpflege

Leistungsträger:

 

Pflegekasse

Voraussetzungen:

 

Pflegegrad 2 bis 5

Einsatzgebiete:

 

für eine (teil-) stationäre

Unterbringung zur Entlastung der pflegenden Person

Leistungshöhe:

 

max. 1.774 €

Beantragung:

 

formlose Beantragung bei der Krankenkasse vor der Inanspruchnahme und für jedes Angebot

Besonderheiten:

 

Im Normalfall wird die Kurzzeitpflege nur für Einrichtungen mit einem entsprechenden Versorgungsvertrag von der Pflegekasse gezahlt. Wenn keine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht, wird die Kurzzeitpflege auch bei anderen Einrichtungen und Veranstaltern gewährt.

 

 

Entlastungsbudget

(Kombination aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)

Voraussetzungen:

 

Seit 01.01.2024: für Menschen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 à 3.386 €

Ab 01.07.2025: für alle Menschen ab Pflegegrad 2
à 3.539 €

 

 

Eingliederungshilfe

Leistungsträger:

 

Landeswohlfahrtsverband (LWV) in Hessen

Voraussetzungen:

 

Kein Pflegegrad notwendig; Einzelfall Entscheidungen

Einsatzgebiete:

 

für Assistenzleistungen zur selbstbestimmten sozialen Teilhabe

Leistungshöhe:

 

nach Bedarf

Beantragung:

 

formlose Beantragung

beim zuständigen Eingliederungshilfeträger vor der Reise

Besonderheiten:

 

Eine Beantragung ist sinnvoll, wenn keine Pflegestufe besteht oder die Ansprüche auf Leistungen der Pflegekasse für das gesamte Jahr voraussichtlich nicht ausreichen.