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UN prüft Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland


Am 21. August 2023 hat der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (BRK) seine 29. Sitzung eröffnet, um die Umsetzung der BRK in acht Staaten zu überprüfen. Am 29. und 30. August ist Deutschland an der Reihe. Im Rahmen des Staatenprüfungsverfahrens wird die Bundesregierung nach acht Jahren dem Ausschuss erneut Rede und Antwort stehen. Alle Unterlagen und weitere Hinweise zum Staatenprüfungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Auch die Deutsche Zivilgesellschaft wird gehört werden. Fünf Selbstvertreter*innen – unter ihnen Joachim Busch aus Lübeck, der für die Lebenshilfe die Menschen mit geistiger Beeinträchtigung vertritt – werden am 29. August 2023 vor dem Fachausschuss sprechen.

Im Oktober erwarten wir die abschließenden Bemerkungen, die der Fachausschuss der Vereinten Nationen Deutschland nach der Prüfung übermitteln wird. Dann werden wir diese genau zur Kenntnis nehmen und zeitnah die nötigen politischen Maßnahmen einfordern. Denn es gibt noch viel zu tun, um in Deutschland die Rechte aus der UN-BRK Wirklichkeit werden zu lassen: Menschen mit Behinderung haben noch lange nicht die gleichen Möglichkeiten und Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Das gilt umso mehr, je schwerer die Beeinträchtigung ist.

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)

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