Unsere Arbeit – unser Fokus
Unterstütztes Wohnen

Verlässliche Angebote und Unterstützung für Nutzer*innen gestalten
Rund 100 Frankfurter*innen mit Behinderung nutzen Hilfen vom Team des Unterstützten Wohnens. Sie wohnen in verschiedenen Stadtteilen von Frankfurt. Sie leben ganz unterschiedlich. Einige leben in einer Wohngemeinschaft. Wieder andere wohnen allein oder mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner. Manche haben ein Appartement von der Lebenshilfe Stiftung Frankfurt gemietet.
Wichtiger Schwerpunkt: Inklusive Wohngemeinschaften stärken
Ein wichtiges Thema ist die Unterstützung der beiden inklusiven Wohngemeinschaften. In Bornheim wohnen seit 2022 vier junge Menschen mit Behinderung zusammen mit drei Studierenden. In Unterliederbach gibt es eine weitere Wohngemeinschaft mit vier Bewohner*innen. Diese WG gehört zum Wohnprojekt „Doppelpunkt Unterliederbach“, kurz ULIBA.
In den Wohngemeinschaften gibt es immer wieder Veränderungen. Das bedeutet: Einige Bewohner*innen ziehen aus. Neue Mitbewohner*innen mussten gefunden werden. Das Zusammenleben muss immer wieder neu besprochen werden. Auch für die Suche nach neuen Mitbewohner*innen müssen Regeln gefunden werden. Dabei hilft die Organisation Wohn:Sinn. Sie berät zum Thema inklusives Wohnen. Diese Hilfe ist möglich durch eine Förderung von Aktion Mensch. Mit den Bewohner*innen der WG in Bornheim gab es 2024 gemeinsame Treffen und Workshops . In den Workshops haben alle Beteiligten daran gearbeitet, wie das Zusammenleben gut funktionieren kann.

Wirtschaftliche Stabilität sichern
Im Jahr 2024 hat das Team des Unterstützten Wohnens viel Zeit in die neue Bedarfsermittlung gesteckt. Das bedeutet: Die Mitarbeiter*innen haben genau beschrieben und begründet, wie viel Hilfe jede Person braucht. Die Hilfe wird jetzt in Minuten berechnet. Dafür gibt es ein neues Formular: den Personenzentrierten Integrierten Teilhabeplan, kurz PiT. Dieses Formular ist oft sehr lang – manchmal bis zu 30 Seiten.
Bei vielen Klient*innen wurde der PiT nicht gleich bewilligt. Stattdessen ging er immer wieder zwischen der Lebenshilfe und dem LWV hin und her. Es hat oft viele Monate gedauert bis der LWV dem Unterstützungsbedarf zugestimmt hat. Diese neue Regelung hat die Lebenshilfe viel Kraft und Zeit gekostet.
Rechte und Pflichten der Klient*innen und ihrer Betreuer*innen
Die Menschen, die Unterstützung bekommen oder ihre rechtlichen Betreuer*innen haben die Aufgabe, die Unterstützungsleistungen zu beantragen. Sie müssen sich selbst darum kümmern, dass sie einen „Bescheid“ bekommen. Ein Bescheid ist das offizielle Schreiben in dem steht: „Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.“
Wenn der Bescheid nicht passt, muss man Widerspruch einlegen. Das heißt: Man sagt schriftlich, dass man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, müsste man Klage einreichen. Viele Angehörige trauen sich das nicht.
Die Lebenshilfe Frankfurt unterstützt und berät die Angehörigen. Wir merken: Es wird oft versucht, weniger Hilfe zu bewilligen.

Mitarbeitenden gute Rahmenbedingungen für ihre Arbeit bieten
Seit 2023 gibt es auch Mitarbeitende, die sich auf das Schreiben der PiT-Pläne spezialisiert haben. Das ist wichtig, weil die neuen Formulare sehr kompliziert sind.