Digitale Broschüre

Unsere Arbeit – unser Fokus

Unterstütztes Wohnen

Verlässliche Angebote und Unterstützung für Nutzer*innen gestalten

Über 100 Menschen mit Behinderung werden von den Mitarbeitenden des Unterstützten Wohnen begleitet. Die Wohnorte sind in ganz Frankfurt verteilt und die Wohnformen so vielfältig wie der Unterstützungsbedarf. Manche Klient*innen  vom Unterstützten Wohnen leben in ihrer eigenen Wohnung, einige zur Miete in den Appartements der Lebenshilfe Stiftung Frankfurt. Manche wohnen in einer Wohngemeinschaft, andere wohnen allein oder mit Partner*in zusammen. Unterstütztes Wohnen stärkt Menschen mit Behinderung dabei, ihre Rechte auf Teilhabe und Selbstbestimmung umzusetzen. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, selbst zu bestimmen, wie und mit wem er wohnen möchte. So ist es in der Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Deshalb ist es der Lebenshilfe Frankfurt ein wichtiges Anliegen, verschiedene Wohnangebote zu schaffen. Geplant war, dass die Lebenshilfe Frankfurt drei weitere inklusive Wohngemeinschaften im neu erbauten Schönhofviertel bezieht. Dieses WG-Gründungsprojekt hat der Bereich Wohnen zurückgestellt. Grund dafür war, dass alle Energie und Kraft der Mitarbeitenden und Leitungen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eingesetzt werden musste.

Wirtschaftliche Stabilität sichern

Die Finanzierungsgrundlagen wurden im Unterstützten Wohnen hessenweit zum 1. Juli 2023 umgestellt. Die Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen bezahlt der Landeswohlfahrtsverband (LWV).  Der Unterstützungsbedarf der Menschen, die Wohnassistenz brauchen, wird jetzt in einem komplexen Verfahren beschrieben. Die Unterstützung wird in Minuten bewilligt. Der „Personenzentrierte Integrierte Teilhabeplan – kurz PiT“ hat oft bis zu 30 Seiten. Und der LWV unterscheidet jetzt zwischen qualifizierter und kompensatorischer Assistenz. Für qualifizierte Assistenz werden vom LWV Fachkräfte bezahlt, für kompensatorische Assistenz ausschließlich Nicht-Fachkräfte. Deutlich wird es an einem Beispiel: Für die Begleitung eines Arztbesuches wird eine qualifizierte Assistenz vom LWV bewilligt, für den Weg zum Arzt aber nur eine kompensatorische Assistenz. Die Umstellung auf diese neue Systematik hat die Lebenshilfe viel Kraft und Arbeitsstunden gekostet. Und sie wird auch die folgenden Jahre viel Kraft kosten. Der PiT 2025 steht vor der Tür und es gibt eine aufwändige Dokumentationspflicht, die eingeführt werden muss. Um die Herausforderung zu bewältigen, wurden andere Projektvorhaben zurückgestellt.

Mitarbeitenden gute Rahmenbedingungen für ihre Arbeit bieten

Im Jahr 2023 sind die Angebote „Betreutes Wohnen“ und „Intensiv und Inklusiv Betreutes Wohnen“ zusammengewachsen und heißen jetzt „Unterstütztes Wohnen“. Aus zwei vormals getrennt arbeitenden Bereichen entstand ein gemeinsamer neuer Arbeitsbereich. Der Vorteil liegt klar darin, dass Mitarbeitende in allen Wohnformen arbeiten können und nicht auf bestimmte Angebote festgelegt sind. Die Mitarbeitenden sind in kleine Teams zusammengefasst - für eine gute Weitergabe von Informationen und für den fachlichen Austausch. Seit 2023 gibt es erstmals Kolleg*innen, die sich auf die Bearbeitung der Personenzentrierten integrierten Teilhabepläne (PiT) spezialisiert haben. Diese Spezialisierung ist notwendig, da die neue Bedarfserhebung hochkomplex ist.