Digitale Broschüre

Unser interner Aufbau

Die Mitglieder des Vereins

Wir sind als Lebenshilfe Frankfurt am Main e. V. ein eingetragener gemeinnützi­ger Verein. Zum 31.12.2023 hatten wir 399 Mitglieder. Wir freuen uns, dass die Mitgliederzahl zum 27.09.2024 auf 434 Mitglieder gewachsen ist.

Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder zur Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein. Hier werden demokratische Entscheidungen getroffen. In der Mitgliederversammlung haben alle stimmberechtigten Vereinsmitglieder die Möglichkeit, die Arbeit und das Wirken des Vereins aktiv mitzugestalten. Die Mitgliederversammlung dient zum Beispiel dazu, Wahlen durchzuführen, rechtliche Probleme zu besprechen und die Mitglieder über alle aktuellen Belange des Vereins zu informieren. Ihr primäres Ziel ist es, wirksame Beschlüsse zu allen Vereinsfragen zu fassen. Im Jahr 2023 wurden die Mitglieder zu zwei Versammlungen eingeladen: im Juli und im November. Im Juli hat die Mitgliederversammlung den Aufsichtsrat gewählt und die bereits amtierenden Mitglieder bestätigt.

Im November hat die Mitgliederversammlung der Neufassung der Satzung zugestimmt. Auslöser der Neufassung der Sat­zung waren die Erfahrungen in der Corona-Pandemie. Die Mitglieder konnten sich nicht mehr vor Ort treffen. Damit war vielfach die Beschlussfähigkeit bei wichtigen Entscheidungen nicht sichergestellt. Im Rahmen der Neufassung wurden folgende Neuerungen ausgearbeitet.

  • Die Satzungsneufassung bietet dem Verein jetzt die Möglichkeit, Mitglieder auch zu hybriden oder online stattfindenden Mitgliederversammlungen einzula­den, um zentrale Beschlüsse zu fassen.
  • Die neue Satzung führt die Möglichkeit einer Partner-Mitgliedschaft aus.
    Eine „Familienmitgliedschaft“ ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Statt­dessen sieht die Neufassung der Satzung eine „Partnermitgliedschaft“ mit reduziertem Beitrag vor.
  • Das Präsidium als Organ wurde in die Satzung aufgenommen.
  • Es wurden Klarstellungen und Präzisierungen zu den Berufungsverfahren von Vorstand und Besonderem Vertreter ausgearbeitet. Der Aufsichtsrat beruft den Vorstand und beruft ihn auch ab.
  • Die Zuständigkeiten von Aufsichtsrat und Vorstand wurden neu sortiert. Der Verein wird durch den Vorstand vertreten. Mitgliederfragen sind jetzt dem Vorstand zugeordnet.