Was bedeutet „Gewalt”?
Ausprägungen von Gewalt
Grenzverletzung
Jemand überschreitet – auch unbewusst – die persönlichen, emotionalen oder körperlichen Grenzen einer Person.
Die Person fühlt sich deswegen unwohl oder auch verängstigt.
Zum Beispiel weil sie öffentlich bloßgestellt wird, jemand ihr körperlich zu nah kommt oder sexuelle Anspielungen macht.
Übergriff
Ein Übergriff ist ein schwerwiegender Verstoß. Das passiert nicht aus Versehen. Hier wird eine Person verletzt: sei es körperlich, materiell, psychisch oder in ihrer sexuellen Selbstbestimmung. Auch wiederholte Grenzverletzungen werden zum Übergriff.
Zum Beispiel: Schlagen, treten, schubsen, kratzen etc., Essen verweigern, „zum Laufburschen“ machen, gezielte Berührung etc.
Strafrechtlich relevante Gewalt
Einige Übergriffe verstoßen gegen das Strafgesetz. Die Person kann bei der Polizei angezeigt werden und es kann zu einem Gerichtsverfahren und einer Strafe kommen.
Zu den Taten gehören: Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung, Beleidigung (auch online), Sachbeschädigung.