Keine Gewalt bei der Lebenshilfe Frankfurt
Unser Gewaltschutzkonzept kurz und knapp
Gewalt ist passiert. Was ist zu tun?
Nachfolgend nach einem Übergriff
Sobald keine Gefahr mehr besteht, informieren Sie:
- Vorständin/Geschäftsführerin
- Bereichsleitung/Leitung
Nachsorgen mit allen Beteiligten
Nach einem Gewaltvorfall ist es wichtig, nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen. Nachsorge soll helfen, die direkten Schäden an Körper und Seele gut behandeln zu können und Langzeitfolgen wie eine Posttraumatische Belastungsstörung zu verhindern. Dabei denken wir nicht nur an von Gewalt betroffene Personen („Opfer“), sondern auch die Person, von der die Gewalt ausging. Auch das Team ist betroffen: Die Mitarbeitenden und die Nutzer*innen müssen mit der Situation umgehen und lernen, wie ein solcher Vorfall künftig vermieden werden könnte.
Dokumentation
Warum ist eine zügige und sorgfältige Dokumentation nötig und vorgeschrieben?
- Sie enthält wichtige Hinweise für die ärztliche/psychologische Versorgung, vor allem bei eingeschränkter Kommunikation.
- Eine möglichst gute Faktenlage ist wichtig für die juristische Einschätzung, wenn die Tat strafrechtlich oder disziplinarisch verfolgt wird.
- Sie gehört zur Qualitätssicherung bei der Lebenshilfe Frankfurt. Im Qualitätshandbuch haben wir Handlungsschritte festgelegt. Sie beschreiben, was zu tun ist, wenn es auch nur den Verdacht gibt, dass Mitarbeitende durch Fehlverhalten Nutzer*innen gefährdet haben.
Wiedergutmachung
Eine Wiedergutmachung soll den Beteiligten ermöglichen, wieder würdevoll miteinander umzugehen.
Nachbesprechung
Der Vorfall wird achtsam mit den Beteiligten nachbesprochen, um Bedarfe zu erkennen und daraus zu lernen: Im Team, mit der von Gewalt betroffenen Person und mit der Person, die Gewalt ausgeübt hat.
Fürsorge für Mitarbeitende und Nutzer*innen
Mitarbeitende oder Nutzer*innen, die einen gewaltsamen Vorfall miterlebt haben, fangen wir im Team und als Vorgesetzte auf. Wir stehen für Gespräche mit Zeit und Geduld zur Verfügung.
Möchte die Person lieber mit einer Unterstützungsperson außerhalb des eigenen Arbeitsbereichs sprechen: Kontakte siehe Netzwerkliste (ab S. 47 im Gewaltschutzkonzept).
Bei falscher Anschuldigung
Stellt sich heraus, dass eine Person zu Unrecht einer Gewalttat beschuldigt wird, muss sie rehabilitiert werden. Es gilt, ihren Ruf und verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Das ist Aufgabe der Geschäftsleitung und der verantwortlichen Leitung. Hierzu gibt es ein ausgearbeitetes Verfahren bei der Lebenshilfe Frankfurt (siehe Handbuch zum Qualitätsmanagement).