Änderung des Aufsichtsrat

Was war der Grund für diese Veränderung?

Der bisherige - ehrenamtliche - Vorstand hatte zwar nach dem Vereinsrecht die Verantwortung für alles, was in der Lebenshilfe geschah, war aber in das Tagesgeschäft nicht mehr eingebunden. Die tatsächliche Führung lag bei einem angestellten Geschäftsführer. Dieses Auseinanderfallen von Führung und Verantwortung ist problematisch, denn die Lebenshilfe ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen: 2014 haben ihre rd. 280 Mitarbeiter rd. 700 Klienten betreut und einen Umsatz von rd. 8,2 Mio. Euro erzielt.

Das bedeutet: Die Lebenshilfe ist auch ein ansehnliches mittelständisches Unternehmen, sie trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Menschen, für die Mitarbeiter und für die Gesellschaft.

Diese Verantwortung, die erreichte Größe und die Komplexität vieler Aufgaben erfordern eine professionelle Organisation und ein Management, das seine Kraft vollständig dem Verein Lebenshilfe Frankfurt am Main widmen kann. Deshalb sieht die neue Satzung vor, dass die Lebenshilfe von einem hauptamtlichen Vorstand geführt wird, dem ein ehrenamtlicher Aufsichtsrat zur Seite steht.

Der ehrenamtliche Aufsichtsrat besteht laut Satzung aus fünf bis elf Mitgliedern, die alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Sie müssen Mitglieder des Vereins sein. Idealerweise setzt sich der Aufsichtsrat aus Menschen mit ganz unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen:

Aus Angehörigen, denen die fachgerechte und liebevolle Betreuung ihrer Familienmitglieder in den Einrichtungen der Lebenshilfe ein besonderes Anliegen ist, aus Fachleuten z.B. für Finanzen, Organisation oder Bauangelegenheiten oder aus Menschen, die über ein besonders gutes Netzwerk im sozialen, gesellschaftlichen oder politischen Raum verfügen. Ihnen gemeinsam ist, dass sie sich mit den Zielen des Vereins Lebenshilfe Frankfurt am Main identifizieren.

Für das Tagesgeschäft zuständig sind der Vorstand und die Leitungskräfte unserer Einrichtungen und Dienste. Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und ist für die Genehmigung bestimmter in der Satzung beschriebener Geschäfte verantwortlich, z.B. für größere Investitionen, für den Jahresabschluss sowie den Wirtschaftsplan. Er tagt in der Regel sechs bis zehn Mal im Jahr, hinzu kommen Klausurtage mit den Leitungskräften, die Mitgliederversammlung oder Termine zu speziellen Einzelfragen. Darüber hinaus hat – wie es bereits früher im ehrenamtlichen Vorstand üblich war - jedes Aufsichtsratsmitglied für sich einen Tätigkeitsschwerpunkt formuliert, das „Patronat“. Dabei handelt es sich z.B. um den Bereich Wohnen, die Frühförderung, um Bau- oder Finanzangelegenheiten. Zu diesem Thema ist das jeweilige Aufsichtsratsmitglied zwischen den Sitzungen erster Ansprechpartner für Vorstand und Leitung.

Der Zeitaufwand ist also nicht ganz unerheblich. Und dennoch: Einige der Aufsichtsräte sind schon lange dabei und engagieren sich, weil sie von der Arbeit der Lebenshilfe überzeugt sind.

Und weil jeder von ihnen sagt: Auch für mich selbst ist die Arbeit im Aufsichtsrat der Lebenshilfe eine große Bereicherung! Wir sind stolz darauf, dass sich die Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V. wie bei ihrer Gründung vor mehr als 50 Jahren als Selbsthilfeeinrichtung von Eltern, Angehörigen, Freunden und Betreuern von Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung versteht. Hieraus erwächst ein enormes ehrenamtliches Engagement, ohne das die Arbeit des Vereins nicht zu bewältigen wäre.